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Was ist ein Anlagehund? Aufklärung & Beispiele

Der Begriff Anlagehund ist für viele Bewohner unseres Landes ein Fremdwort. Während dieser Ausdruck in der Vergangenheit ein gängiger Begriff gewesen ist, der häufig genutzt wurde, findet er heutzutage nur noch sehr selten Verwendung. Es liegt daher nahe, dass viele Menschen die Definition dieses Ausdruckes heute nicht mehr kennen und nicht ahnen, was mit diesem eigentlich gemeint ist. Diesen Umstand nehmen wir zum Anlass, etwas genauer in die Thematik einzusteigen und Sie über die Definition des sogenannten Anlagehundes zu informieren. Hierbei möchten wir Ihnen nicht nur genaustens erklären, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, sondern diesen auch Anhand einiger Beispiele für Sie anschaulich machen.

Anlagehunde: Definition

Wie der Ausdruck bereits auf den ersten Blick erahnen lässt, handelt es sich hierbei um eine Bezeichnung für Hunde, genau genommen einer speziellen Hundegruppe. Die Anlagehunde sind häufig auch unter dem heute weitaus stärker verbreiteten Begriff „Listenhunde“ bekannt. Dieser Ausdruck beschreibt bestimmte Hunderassen und spezielle Kreuzungen einiger Rassen, die aufgrund verschiedener Faktoren vom Gesetz als besonders gefährlich einzustufen sind.

Diese Faktoren betreffen zum einen den massiven Körperbau und die damit einhergehenden Kräfte der Tiere und zum anderen ihr Wesen. Sogenannte Listenhunde sollen Untersuchungen zur Folge leicht reizbar sein, über eine geringe Toleranzgrenze verfügen und aggressive Züge aufweisen. Provoziert man derartige Hunderassen und es kommt in der Tat zu einem Kampf oder einem Angriff durch das Tier, so kann dieser für einen Menschen äußerst bedrohlich, wenn nicht sogar lebensgefährlich sein.

Aufgrund dieser benannten Faktoren und dieser Einschätzung werden die besagten Hunde gemäß Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich beurteilt. Im Volksmunde werden derartige Rassen daher häufig auch als „Kampfhunde“ bezeichnet.

Der Staat hat betroffene Hunderassen zusammengetragen und eine sogenannte Liste erstellt. Für Hundehalter, die einen sogenannten Anlagehund bei uns in Deutschland halten wollen, gelten daher verschärfte Regeln und strengere Vorschriften. So sind Hundehalter eines Listenhundes beispielsweise dazu verpflichtet, einen weitaus höheren Steuersatz für ihren Vierbeiner zu bezahlen als normalerweise üblich.

Beträgt die Hundesteuer für einen Hund im Bundesland Hamburg beispielsweise jährlich € 90,00, so wird für einen sogenannten Listenhund ein jährlicher Steuerbetrag in Höhe von € 600,00 verlangt. Zudem kann von Haltern eines Anlagehunde verlangt werden, dass das Tier auf öffentlichen Wegen und im Stadtverkehr einen Maulkorb trägt, um potenzielle gefährliche Übergriff auf andere Tiere oder gar Menschen verhindern zu können. Häufig werden die Tiere zudem zu einem Wesenstest geladen um ihr Aggressionspotenzial zu überprüfen.

Die Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich ist jedoch lediglich darauf zurückzuführen, dass die Tiere bei Wesensauffälligkeiten oder Aggressivität äußerst gefährlich für Leib und Leben werden können, da sie über ungeahnte Kräfte verfügen. Kein Tier ist jedoch von Natur aus aggressiv oder böse. Leben die Hunde in einem angenehmen Umfeld und sind gut sozialisiert, so sind sie genauso liebenswerte und freundliche Wesen wie ihre Artgenossen.

Sie eignen sich mit der richtigen Erziehung und Fürsorge sogar als tolle Familienhunde. Da in der Vergangenheit immer wieder von lebensbedrohlichen Übergriffen auf Menschen durch Listenhunde die Rede war, eilt diesen Tieren unglücklicherweise ein sehr schlechter Ruf voraus. Nicht selten haben Besitzer von gefährlich eingestuften Hundearten völlig zu Unrecht daher mit üblen Vorurteilen, unschönen Kommentaren oder gar Beleidigungen zu kämpfen.

Beispiele für Anlagehunde

Jedes Bundesland kann grundsätzlich selbst bestimmen, welche Hunderassen in ihrem Land als gefährlich einzustufen sind und als sogenannten Anlagehunde bezeichnet werden sollen. Betrachtet man die Aufstellungen der Bundesländer fällt jedoch auf, dass die eingetragenen Hunderassen überall in etwa dieselben sind. Häufige und bekannte Beispiele für Listenhunde sind daher:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Staffordshire Bullterrier.

Auch etwaige Kreuzungen dieser Rassen, sogenannten Mischlinge, werden unmittelbar als Listenhunde angesehen und sind nur unter strengen Auflagen zu halten.

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